Inkasso durch Anwalt?

Eine verschlechterte Zahlungsmoral, teilweise bedingt durch immer schärferen Konkurrenzdruck und damit verbunden die Überschreitung von Zahlungsfristen, ist inzwischen sowohl für Firmen als auch für Privatpersonen tägliche Praxis. Immer mehr private und gewerbliche Gläubiger fallen mit ihren Forderungen aus. Dies kann mitunter zu wirtschaftlich bedrohlichen Situationen führen.

Bereits bei geringfügiger Überschreitung von Zahlungszielen sollte sofort reagiert werden. Denn auch bei Forderungen gilt die allseits bekannte Lebensweisheit: „Wer zuerst kommt …!“ Die Chance, Forderungen zu realisieren, ist umso größer, je weniger Zeit seit Fälligkeit der Forderung vergangen ist.

Um Forderungen zu realisieren, bieten sich folgende Möglichkeiten:

  1. Das eigene Büropersonal wird mit dem Forderungsmanagement betraut.
  2. Ein Inkassobüro wird eingeschaltet.
  3. Eine Anwaltskanzlei wird mit der Durchsetzung der Forderungen beauftragt.

In der Regel ist die Geltendmachung einer Forderung durch eigene Arbeitskräfte im Falle gewerblicher Gläubiger häufig buchhalterisches Fachpersonal, der kostenintensivste Weg, da Arbeitszeit unnötig gebunden wird. Häufig bleibt es auch nicht bei der Geltendmachung der Forderung. Spätestens mit Erhebung eines Widerspruches/Einspruches in einem gerichtlichen Mahnverfahren ist juristische Fachkompetenz erforderlich, um die Forderung nicht nur geltend zu machen sondern auch durchzusetzen.

Es gibt eine Vielzahl von seriös arbeitenden Inkassobüros die jedoch allesamt der Nachteil verbindet, dass im Fall der Abwehr der Ansprüche durch den Schuldner ein (Vertrags-) Anwalt mit der Durchsetzung der Ansprüche beauftragt wird, den der Gläubiger häufig nicht einmal kennt. Dies löst zusätzliche Kosten aus. Hinzu kommt, dass Inkassokosten, sofern es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, in der Regel nur bis zur Höhe der ohnehin für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes angefallenen Gebühren erstattungsfähig wären. Und da auch ein Inkassobüro Geld verdienen will und muss, summieren sich zu den Kosten eines durch das Inkassounternehmens beauftragten Anwaltes zudem die Inkassokosten, die der Gläubiger in der Regel zusätzlich zu tragen hat.

Die dritte Vorgehensweise ist gleich die Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit einschlägigen Vorkenntnissen bezüglich der Geltendmachung und – sofern erforderlich – der Durchsetzung berechtigter Ansprüche vor Gericht. Hinzu kommt, dass der gesamte Vorgang von der Geltendmachung der Forderung bis hin zur Zwangsvollstreckung und Überwachung von Zahlungseingängen in einer Hand ist, insoweit ein Ansprechpartner in allen Belangen verantwortlich ist. Ein nicht zu unterschätzender Vorteil, der im Ergebnis nicht mehr kostet.

Und nicht zuletzt auch der mitunter schmerzliche aber zu Beginn eines Verfahrens noch Kosten sparende Hinweis, dass eine Forderung vielleicht doch nicht werthaltig ist, von einem gerichtlichen Verfahren daher abgesehen werden sollte.

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